Mikroplastik

18. Januar 2024

Als Mikroplastik bezeichnet man kleine Kunststoffteilchen mit einem Durchmesser unter 5 mm (5000 Mikrometer), nach einer Definition der National Oceanic and Atmospheric Administration von 2008. Diese Definition wird auch vom deutschen Umweltbundesamt in Anlehnung an die technische Definition aus den Kriterien des EU-Ecolabel für Wasch- und Reinigungsmittel benutzt. Noch kleinere Kunststoffpartikel, in der Größe von 1 bis zu maximal 1000 nm, werden als Nanoplastik bezeichnet.

Man kann zwischen den zu Gebrauchszwecken produzierten Mikroplastikpartikeln, z. B. in Kosmetika, Zahnpasta oder Babywindeln, und solchen, die durch den Zerfall von Kunststoffprodukten entstehen (Plastikmüll) unterscheiden. Kunststoffpartikel beiderlei Herkunft verursachen Probleme in der Umwelt, insbesondere weil sie schwer abbaubar sind und eine ähnliche Dichte wie Wasser aufweisen.

Quelle: Wikipedia (Link)

Probleme von Mikroplastik

Wie oben erwähnt und „eigentlich“ allgemein bekannt, verursacht Mikroplastik Probleme in der Umwelt.

Mikroplastik gerät unter anderem in die Meere. Es wird von Meerestieren aufgenommen und lagert sich in verschiedenen Organen ein. Ausserdem lagert es sich auf dem Meeresboden ab. Auch Menschen nehmen Mikroplastik über die Nahrung auf. Es wurde inzwischen nachgewiesen, dass Mikroplastik die Blutschranke überwinden kann. In Tierversuchen wurde festgestellt, dass sich Mikroplastik auch im Gehirn einlagern kann. Ob Mikroplastik über die Haut direkt aufgenommen werden kann, ist umstritten.

Vorkommen von Mikroplastik

Mir war bisher bekannt, dass Mikroplastik in Peeling und Zahncreme eingesetzt wird um einen „Schleif-Effekt“ zu erzielen.

Erst kürzlich habe ich realisiert, dass Mikroplastik auch in Körper- und Gesichts-Cremes sowie Lippenstiften vorkommt. Hier wird es als Bindemittel verwendet um die Konsistenz zu verbessern.

Folgende INCI weisen auf Mikroplastik hin:

  • Acrylates Copolymer, Acrylates Crosspolymer
  • Allyl Stearate/VA Copolymer
  • Butylene/ethylene/styrene Copolymer
  • Ethylene/propylene/styrene Copolymer
  • Ethylene/acrylate Copolymer
  • Ethylene/methacrylate Copolymer
  • Polyamide, Nylon
  • Polyacrylate
  • Polymethyl Methacrylate
  • Polyquaternium
  • Polyethylene (PE)
  • Polyethylene Glycol (PEG-) (schwer abbaubar ab PEG-50)
  • Polyethylene Terephthalate (PET)
  • Polypropylene Terephthalete
  • Polybutylene Terephthalate
  • Polypropylene (PP)
  • Polypropylene Glycol (PPG) (schwer abbaubar ab PPG-50)
  • Polystyrene (PS)
  • Polytetrafluoroethylene
  • Polyurethane (PUR)
  • Styrene acrylates Coplymer
  • Silikone z.B. Cyclotetrasiloxane, Cyclopentasiloxane, Cyclohexasiloxane, Cyclomethicone / Silsesquioxane / Trimethylsiloxysilicate (Siliconharz)

Aus dieser Liste (Quelle: Verbraucherzentrale, Link siehe unten) kann man entnehmen, dass man sobald ein Inhaltsstoff der den Begriff „Poly“ im Namen verwendet, nachforschen sollte, ob es ein Bestandteil dieser Liste ist.

Auch manche Apps wie ToxFox können beim Einkauf dabei helfen Mikroplastik in Produkten zu erkennen. Einfach den Barcode von Lebensmitteln oder Kosmetikartikeln einscannen – schon zeigt die App, welche Inhaltsstoffe darin enthalten sind.

Verbot von Mikroplastik

Laut Verordnung, die am  27. September 2023 zu einem europaweiten Verbot von Mikroplastik veröffentlicht wurde, versteht man unter Mikroplastik synthetisch hergestellte, feste, wasserunlösliche und biologisch nicht abbaubare Kunststoffteilchen. Um als Mikroplastik zu gelten, müssen diese kleiner als 5 mm sein. Kunstofffasern dürfen nicht länger als 15 mm sein mit einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis größer als 3. Das Gesetz sieht sieht für dekorative Kosmetik wie Make-up oder Lippenstifte sehr lange Übergangsfristen von 12 Jahren vor.

Seit Oktober 2023 ist es verboten, Mikroplastikperlen („Microbeads“) zur Verwendung als Abrasivstoff, d. h. zum Peelen, Polieren oder Reinigen, zu verwenden.

Das Mikroplastikverbot gilt außerdem:

  • ab dem 17. Oktober 2027 für auszuspülende/abzuspülende kosmetische Mittel wie Shampoo oder Duschgel.
  • ab dem 17. Oktober 2029 für Kosmetik, die auf der Haut/in den Haaren verbleibt wie Cremes oder Haargel.
  • ab dem 17. Oktober 2035 für Lippenstifte, Nagellacke und für Make-up-Produkte.
Quelle: Verbraucherzentrale (Link)

Abgrenzung – Polymere

Neben Mikroplastik werden in Kosmetika vor allem „schwer abbaubare Polymere“ verwendet. Diese laufen zwar nicht unter dem Begriff Mikroplastik, werfen aber vergleichbare Probleme auf. Es handelt sich um flüssige Kunststoffe, die in kosmetischen Produkten als Bindemittel und als Alternative zu Mikroplastik verwendet werden.

Ein Verbot dieser Polymere ist bisher offensichtlich nicht geplant. Sie können auch nach dem Verbot von Mikroplastik weiterhin verwendet werden.

Vermeidung von Mikroplastik

Seit ich erfahren habe, dass Mikroplastik sehr viel weiter verbreitet ist, als ich bisher angenommen habe, suche ich gezielt nach Produkten, in denen es nicht vorkommt. Ich möchte nicht warten, bis die Hersteller die Verbote umsetzen müssen.

Allerdings stelle ich fest, dass es wesentlich einfacher ist, Mikroplastik zu vermeiden als die o.a. aufgeführten Polymere.

Fazit

Wenn man Mikroplastik und auch Polymere vermeiden möchte, macht das die Auswahl von Cremes, Make-Up und Lippenstift im Moment sehr kompliziert.

Für mich persönlich ist der Spagat zwischen für mich wirksamen Produkten auf der einen Seite und der Vermeidung von Mikroplastik bzw. schwer abbaubaren Polymeren in den Produkten derzeit leider nicht durchführbar.

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